Neue Golfregeln ab 2008
Regel 4-2 unzulässige Schläger, mehr als 14 Schläger, Strafschläge, Disqualifikation
Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge). Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Driver macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.
Regel 12-2 Ball identifizieren:
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch, im Gegensatz zu früher, im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war(vgl. Regel 15-3).
Achtung:
Sofern die Identifizierung des Balles zur Überprüfung des Sandbeschaffenheit missbraucht wird, z.B. durch Markierung mit einem sehr langen Tee, sind zwei Strafschläge fällig.
Regel 15-3 Spielen des falschen Balles, zwei Strafschläge:
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.
Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung:
Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel 1 zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.
Beim GC Werl ist eine solche Platzregel nicht eingeführt worden.
Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen:
Wenn ein Spieler unabsichtlich, oder um seinen Mitbewerben nicht in die Puttlinie zu treten, auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige „Puttroutine“, die eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig.
Regel 24-1 „bedienter Flaggenstock- keine Strafschläge“ (Bewegliche Hemmnisse):
Es ist nun erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in Bewegung ist.
Anhang II
Ziffer 4.c „Trampolineffekt“ des Schlägerkopfes:
Hier wird unter Bezug auf ein Testverfahren des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) ein höchstzulässiger „Trampolineffekt“ eines Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind seit dem 01.01.2008 nicht mehr zugelassen.
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
a) Hat eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“ ausdrücklich in
der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt, so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
b) Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so muss
ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein, muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er getestet würde. Keinesfalls darf er in der „List of Non-Conforming Drivers“ enthalten sein.
Die Listen finden sich auf der Homepage des R&A www.randa.org in den Bereichen Rules > Equipment. Schläger, die auf beiden Listen fehlen, müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der ausdrücklich zugelassen ist. Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die Anwendung dieser Regel zu ignorieren.
Die Feststellung, ob ein Schlägerkopf ggf. unzulässig ist, wird durch Einblick in die vom R&A geführte „List of Non-conforming Drivers“ erleichtert, wobei diese Liste nicht abschließend ist. Sie ist im Internet unter www.randa.org, dort „Rules“, „Equipment“, Driving Clubs“ einzusehen.
Unter www.randa.org sind ausführlichere Informationen zur Limitierung des „Trampolineffekts“ von Schlägerköpfen aufgeführt.
Anwendung und Umsetzung dieser Regel im Golfclub Werl
Wir werden die „List of Conforming Driver Heads“ nicht ausdrücklich in Kraft setzen.
Das bedeutet:
Der fragliche Schlägerkopf muss nicht in der obigen Liste enthalten sein. Er muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er getestet würde. Zudem darf er keinesfalls in der Liste „List of Non-Conforming Drivers“ enthalten sein. Schläger die vor 1999 gebaut wurden, gelten als zugelassen.
Achtung:
Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, Schläger zu benutzten, die der neuen Regel entsprechen.
Mannschaftsspieler werden jedoch dazu verpflichtet, ausschließlich einen Driver zu spielen der in der Liste "List of confirming Driver Heads" aufgeführt ist. Es wird empfohlen einen entsprechen Nachweis (Ausdruck) mitzuführen.
Der Spielführer

